header-blog-stefan-vetter
blockHeaderEditIcon
Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

AU-Baustein in der BU-Versicherung – eine sinnvolle Ergänzung?

Immer mehr Berufsunfähigkeits-Versicherer bieten den Baustein Arbeitsunfähigkeit (AU) an, der die Beantragung einer Rente im Krankheitsfall erleichtert. Besonders relevant ist dies bei psychischen Erkrankungen, da deren Anerkennung oft langwierig ist. Ohne AU-Baustein müssen Psychologen und Therapeuten durch Gespräche und Tests die Krankheit nachweisen, was viel Zeit in Anspruch nehmen kann.

Bei AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung

Mit einem AU-Baustein reicht eine ärztliche Krankschreibung von 6 Monaten, um rückwirkend eine BU-Rente zu erhalten. Einige Versicherer akzeptieren sogar nur 4 Wochen Krankschreibung, wenn eine fortgesetzte Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate ärztlich bestätigt wird. Die Rentenzahlung erfolgt dann für 18 bis 36 Monate, ohne Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung.
Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantrag gestellt. Sollte sich im Verlauf der Krankschreibung eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit herausstellen, wird die gesamte Krankschreibungszeit rückwirkend als BU-Zeitraum gewertet – vorausgesetzt, es wird zeitnah ein BU-Leistungsantra

Hier weiter lesen ...

Wer verlässt sich auf die staatliche Erwerbsminderungsrente?

Bei der staatlichen Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) für deren Mitglieder, die aufgrund von Krankheit den Anschein auf eine wunderbare Lösung im Rahmen der sozialen Sicherung erweckt. In der Realität weist sie jedoch erhebliche Defizite auf.

Bestehende Arten der Rente bei Arbeitsunfähigkeit

Seit dem 01.01.2001 gilt hierzulande ausnahmslos die Erwerbsminderungsrente. Vorher fand die die Berufsunfähigkeitsrente Anwendung, die allerdings ab der Gesetzesänderung lediglich noch für die Geburtenjahrgänge bis 1961 greift. Aber worin liegt nun eigentlich der Unterschied zwischen den beiden staatlichen Leistungen?

Die Berufsunfähigkeitsrente (die in dieser Form heute ausschließlich von privaten Versicherern angeboten wird) leistet, wenn die versicherte Person nicht mehr in ihrem zuletzt ausgeübten Beruf tätig sein kann - beispielsweise galt ein Metzgermeister mit Bandscheibenvorfall als berufsunfähig. Diese Konstellation war jedoch mit erheblichen Kosten verbunden und somit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein Dorn im Auge und daher wurde die Erwerbsminderungsrente eingeführt.

Definition der Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente tritt in Kraft, sobald die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann

Hier weiter lesen ...

Sep 10 2020

Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Ein Arbeitnehmer schuldet seinem Arbeitgeber im Rahmen eines abgeschlossenen Vertrages eine Leistung, die er nur in besonderen Fällen vorenthalten darf. Arbeitsunfähigkeit (AU) im Krankheitsfall ist dafür ein gewichtiger Grund.

Anspruch auf Lohnfortzahlung

Laut geltendem Arbeitsrecht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Zudem regelt das Sozialrecht auf Basis des fünften Sozialgesetzbuches Ansprüche gegenüber der Krankenkasse und ggf. auch gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Unfallversicherungsträger. Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Anrechte ist das korrekte Verhalten des Arbeitnehmers.

Definition AU

Ein Arbeitnehmer gilt dann als arbeitsunfähig, wenn er seiner zuletzt ausgeübten, genau definierten Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Beispiel: Der Mitarbeiter eines Callcenters mit Stimmproblemen wird eher arbeitsunfähig geschrieben, als ein Fließbandarbeiter mit den gleichen Symptomen ohne Kundenkontakt. Hierzulande sind die häufigsten Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit  Muskel- und Skeletterkrankungen, Atemwegsbeschwerden, Unfallverletzungen und Erkrankung der Psyche.

Ärztliches Attest nach drei Tagen

Der Arbeitnehmer kann grundsätzlich an drei aufeinanderfolgenden Tagen krankheitsbedingt dem Arbeitspl

Hier weiter lesen ...

Bild Stefan Vetter
blockHeaderEditIcon

fusszeile-maklerwun
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*