Neurentner - immer höhere Steuerbelastung
(2780 x gelesen)Neurentner - immer höhere Steuerbelastung
Die Steuerbelastung der Rentner in Deutschland steigt deutlich, das zeigen aktuelle Daten der Bundesregierung. Davon betroffen sind vor allem mittelhohe Renteneinkommen. So musste beispielsweise ein Neurentner mit einer monatlichen Bruttorente von € 1.500 im Jahr 2021 eine Einkommensteuer von € 454 p. a. an den Fiskus abführen. Wer dagegen vor vier Jahren aus dem Arbeitsleben ausschied, zahlt hingegen nur € 110. Somit hat sich die steuerliche Belastung in dem Zeitraum mehr als vervierfacht!
Gewaltige Steigerung
Hier ein weiteres Rechenexempel: Bei einer monatlichen Bruttorente von € 1.700 betrug die Steuerlast für den Neurentner im letzten Jahr € 807 - zum Vergleich: 2011 führte dieser lediglich
€ 336 ab. Der sogenannte Grundfreibetrag von aktuell € 9.744 im Jahr, ist hier bereits eingerechnet.
Definition Grundfreibetrag
Im Jahr 1996 wurde der Grundfreibetrag eingeführt. Er sollte sicherstellen, dass das zur Bestreitung vom Existenzminimum nötige Einkommen nicht durch Steuerabzüge vermindert wird. Daher hat jeder Einkommensteuerpflichtige Anspruch auf einen jährlichen steuerfreien Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz). Der Grundfreibetrag wird automatisch im Einkommensteuertarif bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.
Zusätzliche Belastung durch Kranken-
Renten ab € 1.170 unterliegen der Besteuerung
(3560 x gelesen)Renten ab € 1.170 unterliegen der Besteuerung
Die Höhe der gesetzlichen Rente, ab der zukünftig neu verrentete Personen an den Fiskus Steuern abführen müssen, sinkt. Beispiel: Ein alleinstehender Ruheständler mit Rentenbeginn 2021 - ohne weiteres Einkommen - ist derzeit laut aktuellen Daten des Bundesfinanzministeriums bereits ab einer Brutto-Monatsrente von € 1.170 betroffen. Im zweiten Halbjahr 2020 begann die Steuerpflicht noch ab einen Betrag von € 1.187, im Jahr 2015 ab € 1.280.
Grundlage ist das Alterseinkünftegesetz
Die Grundlage der steigenden Rentenbesteuerung bildet das seit dem Jahr 2005 geltende Alterseinkünftegesetz, mit dem die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagierte. Dabei stieg der Besteuerungsanteil neuer Renten seither bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozentpunkte; weiter ab dem letzten Jahr bis 2040 um je einen Prozentpunkt und hat dann die 100 Prozentmarke erreicht.
Grundfreibetrag von € 9.744
Im Gegenzug können Selbständige und rentenversicherte Beschäftigte seit 2005 ihre Rentenbeiträge mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dazu zählen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie diverse alltägliche Ausgaben. Liegen allerdings die Gesamteinkünfte des Rentners über dem Grundfreibetrag von aktuell € 9.744, hält das Finanzamt die Hand auf.
Ist das fair?
Ist es ihre