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50 Jahre Aktiengesetz

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Mär 08 2016

50 Jahre Aktiengesetz

Im Jahr 1965 hat der Deutsche Bundestag nach fünfjähriger Diskussion das Aktiengesetz ohne Gegenstimme verabschiedet. Es trat am 01.01.1966 in Kraft. Seither gab es 75 mal an zahlreichen Stellen Änderungen, ohne dass der Kern reformiert wurde. Leider haben diverse politische Fehlentscheidungen eine damals gut funktionierende Aktienkultur systematisch untergraben.

Bürger zu Aktionären

Die Aktie hat in Deutschland als Instrument der Unternehmensfinanzierung durch den zweiten Weltkrieg deutlich an Bedeutung verloren. Die Anzahl der Aktiengesellschaften reduzierte sich im Zeitraum 1920 bis 1960 von rund 17.000 auf 2.600, die börsennotierter Gesellschaften von gut 900 auf 600. Um diesem Trend dauerhaft entgegenzuwirken, wurden mit der großen Aktienrechtsreform die Rechte der Aktionäre gestärkt und die Transparenz der Aktiengesellschaften verbessert. Als Ergebnis dieser Neuerung galt im Jahr 1965 das Aktiengesetz, mit dem der rechtliche Rahmen geschaffen wurde, damit „Bürger zu Aktionären“ werden konnten.

Rückläufige Zahl von Aktiengesellschaften

50 Jahre später ist die Zahl der Aktiengesellschaften mit 11.000 Unternehmen wieder deutlich höher, liegt aber weit unter Vorkriegsniveau. In den vergangenen 10 Jahren haben mehr als 4.000 Firmen ihre Rechtsform als Aktiengesellschaft aufgegeben – auch die Anzahl der Gesellschaften die b

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