Verschenktes Geld
(7468 x gelesen)Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld
Für viele Berufseinsteiger ist in diesen Tagen die erste Gehaltsüberweisung auf dem Konto eingegangen. Meist gibt es auch schon Pläne, was der Auszubildende mit dem Geld machen möchte. Nicht selten steht ein Auto, ein neues Mobiltelefon oder der nächste Urlaub auf der Liste. Aber Sparen ist auch eine attraktive Option. Denn es gibt die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers und dem Staat Geld anzulegen. Zusätzlich zum Lohn oder dem Gehalt zahlen viele Arbeitgeber im Monat bis zu € 40 für das vom Staat geförderte VL-Sparen. VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Die genaue Höhe der Beträge regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ein Drittel verzichtet auf Anspruch
Von gut 20 Millionen Beschäftigten, die Anspruch auf VL haben, nutzen allerdings aktuell nur rund 13 Millionen diese Sparmöglichkeit. Das ist unverständlich, denn auf lange Sicht kann der Arbeitnehmer mit geringen Beträgen ein kleines Vermögen ansammeln.
Staatliche Förderung
Niedrige Einkommensgruppen erhalten zusätzlich eine staatliche Zulage. Bei Bausparverträgen betrifft dies Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu € 17.900 (Verheiratete € 35.800). Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent auf einen Höchstbetrag von € 470. Somit ergibt sich ein Förderbetrag bis zu € 42,30. Die Zulagen für Fondsanl