Berufsunfähigkeitsversicherung - staatliche Erwerbsmindungsrente

Personen, welche nach dem 01.01.1961 geborenen sind, haben keinen Anspruch auf staatliche Berufsunfähigkeitsrente. An ihre Stelle ist die Erwerbsminderungsrente getreten. Es wird nicht mehr die zuletzt ausgeübte Tätigkeit versichert, sondern die grundsätzliche Fähigkeit zu arbeiten. Den Anspruch auf die volle Rente gibt es nur, wenn Sie täglich weniger als 3 Stunden berufstätig sein können. Die Höhe dieser staatlichen Leistung wird häufig überschätzt und beträgt nur rund 40 % des vorherigen Nettolohnes. Ein Berufsanfänger hat in den ersten 60 Monaten gar keinen Anspruch.

Jeder vierte Arbeitnehmer wird in seinem Erwerbsleben von Berufsunfähigkeit (BU) betroffen und steht vor folgenden Alternativen:
- genügend Geld auf die Seite zu legen, um damit auf ewig seinen Lebensunterhalt zu bestreiten
- sich von anderen Personen finanziell abhängig zu machen (Eltern, Partner, Kinder)
- der Weg zum Vater Staat (Hartz IV, Sozialhilfe, Existenzsicherung)

 

Hauptursachen 

 

Häufig hört man die Aussage: „BU kann mich in meinem Beruf nicht treffen“. Der Blick auf die vier Hauptursachen, die drei Viertel aller BU-Fälle verursachen zeigt, dass es jeden treffen kann: Psyche, Bewegungsapparat, hier v.a. Rücken, Herz-Kreislauf und Krebs. Seltene Eintracht herrscht bei dieser Versicherungsart

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