Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung (RLV) ist ein Vollkaskoschutz für das Leben.
Wesentlich bekannter ist die Kapitallebensversicherung (KLV) – eine Kombination aus Absicherung des Lebens und langfristigem Sparvertrag. Die RLV kostet im Schnitt nur 5-15 % des Beitrages einer KLV, da kein Sparanteil enthalten ist und sich die Verwaltungskosten dadurch minimieren.
Wer braucht eine Absicherung dieser Art? Dies ist mit folgender Frage zu beantworten: „Hat jemand morgen finanziell ein Problem, wenn ich nicht mehr da bin?“. Lautet die Antwort „JA“, wird eine RLV benötigt. Sie ist die preisgünstigste Art den Partner, die Familie oder ein Darlehen finanziell abzusichern.
Wählen sie die Versicherungssumme ausreichend hoch. Wenn sie Ihren Hinterbliebenen monatlich zehn Jahre € 1.000 zur Verfügung stellen wollen, benötigen Sie eine Versicherungssumme von € 120.000 (der Zinseszinseffekt wird hierbei der einfachkeitshalber nicht berücksichtigt).
Welche Versicherungsdauer ist empfehlenswert? Im Regelfall bis ca. zum 60. Lebensjahr, denn bis zu diesem Alter sind die Kinder im Regelfall selbständig und das evtl. vorhandene Haus abbezahlt.
Wird nach Ablauf der Vertragsdauer weiterhin Versicherungsschutz benötigt, ist zum einen der Beitrag auf Grund des höheren Eintrittsalters gestiegen und zum zweiten kommt es zu einer erneuten Gesundheitsprüfung. Hat sich ihr Gesundheitszustand negativ verändert, wird ein Risikozuschlag fällig oder im schlimmsten Falle kann ihr Antrag abgelehnt werden. Eine RLV können sie jederzeit vorzeitig kündigen - außer sie dient als Darlehenssicherheit -, aber nicht verlängern, daher wählen sie eine ausreichend lange Laufzeit.
Die Gesundheitsfragen im Antrag sind weniger umfangreich als beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es interessieren nur Vorerkrankungen, die sich lebensverkürzend auswirken können, wie Bluthochdruck, Asthma, Übergewicht usw. Ein orthopädisches Problem, wie ein Knieschaden oder ein Bandscheibenproblem, stellen bei der Antragsannahme kein Problem dar, außer es ist eine Operation akut angeraten.
Das Bezugsrecht, d.h. der Empfänger der Versicherungsleistung, wird bei Vertragsbeginn festgelegt und kann jederzeit geändert werden. Aufpassen müssen Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Die Auszahlung einer Lebensversicherung stellt steuerlich gesehen eineSchenkung dar und der Freibetrag liegt in diesem Fall nur bei € 20.000. Der darüber hinausgehende Betrag unterliegt der Versteuerung. Daher empfiehlt es sich, wenn beispielsweise der Mann abgesichert werden soll, ihn in den Antrag als versicherte Person einzutragen und die Frau als Antragsteller. Somit handelt es sich um einen Eigenvertrag, der steuerlich neutral bewertet wird.
Es gibt sowohl Verträge mit konstanter als auch mit fallenderVersicherungssumme. Die Variante mit der sich reduzierenden Summe wird als Darlehenssicherheit verwendet.
In der sog. „verbundenen RLV“ werden zwei Personen in einem Vertrag versichert. Der Vorteil ist, das der Gesamtbeitrag im Vergleich zu zwei einzelnen Verträgen ca. 8-10 % günstiger ist. Der Vertrag endet nach dem Ableben eines der beiden Versicherten und der überlebendePartner muss sich – bei Bedarf – neu versichern. Die Problematik des höheren Eintrittsalters und der erneuten Gesundheitsprüfung wurde bereits angesprochen. Problematisch ist es auch, wenn es zu einer Trennung kommt. Beim Bestehen zweier einzelner Verträge gibt es keine Diskussionen, in der verbundenen RLV dagegen muss sich einer der beiden Partner, mit den genannten Nachteilen, neu versichern.
Da die Lebenserwartung steigt, werden die Prämien tendenziell günstiger. Auch wenn Sie bereits einen Vertrag haben, lassen Sie ihnvom Fachmann prüfen. Bis Ende 2012 wurden die Verträge geschlechtsspezifisch berechnet und durch die höhere Lebenserwartung waren die Beiträge für Frauen günstiger. Seither gibt es nur noch Unisextarife, bei denen beide Geschlechter den gleichen Beitrag zahlen, v.a. bei Männern kann dies zu einer deutlichen Einsparung führen.